Die Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung informiert:
Copyright © Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung
Mit Gründung der Hamburger Volksbank Stiftung am 15. April 2010 wurde sie auch als rechtsfähige Stiftung
des bürgerlichen Rechtes durch die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg anerkannt.
Die Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung ist eine rechtlich unselbstständige Stiftung in der
treuhänderischen Verwaltung der Hamburger Volksbank Stiftung. Die aktuelle Satzung wurde vom Finanzamt
Hamburg-Nord der Freien und Hansestadt Hamburg ohne steuerliche Bedenken anerkannt.
Sowohl das Stifterehepaar als auch die Mitglieder des Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich und somit
unentgeltlich. Transparenz ist uns sehr wichtig!
Deshalb möchten wir auch die Internetseiten unserer Stiftung so transparent wie möglich gestalten und
regelmäßig alle Nutzer nachvollziehbar informieren.
Name, Anschrift und Gründungsjahr
Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung
c/o Hamburger Volksbank Stiftung
Hammerbrookstraße 63 - 65, 20097 Hamburg
www.hill-stiftung.de
Die Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung wurde am 30. Mai 2010 gegründet.
Satzung
Die Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Volks- und
Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe. Die vollständige Satzung der Stiftung finden Sie im
unteren Download-Bereich.
Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe nach dem Freistellungs-
bescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hamburg Nord,
StNr. 17-406-03635, vom vom 22. September 2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbe-
steuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen (Steuerbescheinigungen)
auszustellen. Die Erstellung erfolgt über die Hamburger Volksbank Stiftung in ihrer Eigenschaft als Treuhänderin.
Die Freistellungsbescheinigung hat ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Gabriele-Karola
und Martin Hill-Stiftung wird turnusgemäß alle drei Jahre überprüft, ob die Voraussetzungen der Gemein-
nützigkeit noch gegeben sind.
Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Stifterehepaar:
Martin Hill
Gabriele-Karola Hill
Kuratorium:
Wolfram Kaiser (benannt von Martin Hill / Hamburger Volksbank)
Frank Oetjen (benannt von Gabriele-Karola Hill / VR Bank in Holstein)
Emilia Uhlendorf (Vertreterin der Treuhänderin / Hamburger Volksbank)
Nina Kortz (kooptiertes Mitglied / Volksbank Raiffeisenbank eG (kurz: VReG))
Katharina Kost (kooptiertes Mitglied / Raiffeisenbank Südstormarn Mölln)
Weitere Informationen zum Downloaden finden Sie hier...
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